Anforderungen
an Erzeugerbetriebe gemäß EU-Bio Basisverordnung VO (EG) Nr. 2018/848 und den
dazu gehörenden Durchführungsverordnungen
Allgemeine Anforderungen an den Betrieb
- Aktuelle Betriebsdaten mit vollständiger Beschreibung der Betriebsstätten/Einheiten/Tätigkeiten (Vorlage „Betriebsbeschreibung“ wird von der Zertifizierungsstelle zur Verfügung gestellt)
- Bei dualer Bewirtschaftung von ökologisch und nichtökologischer Produktion
- Geeignete Maßnahmen zur ausreichenden Trennung der Produktionsketten/-einheiten
- Maßnahmen zur Minimierung des Risikos einer Kontaminierung mit unzulässigen Stoffen
- Einhaltung von Regelungen zur begrenzten Haltung von nichtökologischen Tieren auf ökologischem Weideland
- Ausreichende Trennung von Ökoprodukten bei Sammeltransportfahren
- Flächennutzungsnachweis (FNN) aus dem Antrag der Agrarförderung, Abgleich mit „Anbauplan“ für den ökologischen Landbau
- Aktuelle Bescheinigungen gemäß Art. 29 aller Subunternehmer
- Ggf. Ausnahmegenehmigungen
- Ausschließliche Verwendung von Stoffen, die im ökologischen Landbau zugelassen sind
- Kompletter Verzicht von Einsatz ionisierter Strahlung sowie gentechnisch veränderter Organismen (GVO)
Anforderungen an die Umstellung auf ökologische Produktion
- Ordnungsgemäße Meldung an Kontrollstelle und Einhaltung der Anforderungen während des Umstellungszeitraums
- Einhaltung der Umstellungszeiträume je nach Art
- Bei parallelem Anbau mit nichtökologischen Erzeugnissen erfolgt eine ausreichende Trennung
Anforderungen an die Dokumentation
- Etiketten und Warenausgangsbeleg sind korrekt bezeichnet, die Codenummer der Kontrollstelle ist enthalten
- Die Vorgaben für die Verwendung des Gemeinschafslogo werden eingehalten
- Alle Zu- und Verkäufe sind nachvollziehbar und dokumentiert
- Es wird eine Wareneingangskontrolle durchgeführt
- Alle Mengen von Wareneingang und Warenausgang sind plausibel
Anforderungen an den Tierbestand
- Für
alle ökologischen Tiere gibt es zukünftig die Datenbank organicxlivestock.de.
Genehmigungen für konventionelle Tier-Zukäufe über diese Datenbank (analog
Saatgut). Diese Datenbank bietet Anbieter*innen von ökologischen Tieren in
Deutschland kostenlos die Möglichkeit, ihre Tiere zum Verkauf anzubieten. Dies
ist in den Mitgliedsstaaten gemäß der Verordnung (EG) Nr. Art. 26 der EU VO
2018/848 ab dem 1.1.2022 vorgeschrieben
- Die Tierhalter müssen die nötigen Grundkenntnisse und -fähigkeiten in Bezug auf die Tiergesundheit und den Tierschutz besitzen
- Die festgelegte Besatzdichte wird eingehalten. Der Stickstoffgrenzwert wird nicht überschritten
- Die Anforderungen an die Haltungsbedingungen werden eingehalten
- Geflügel wird grundsätzlich nicht in Käfigen gehalten
- Das Ziel sind gesunde und robuste Tiere
- Kranke oder verletzte Tiere werden angemessen und fachgereicht behandelt
- Es werden ausschließlich für die ökologische Produktion zugelassene Tierarzneimittel eingesetzt
- Chemisch-synthetische allopathische Tierarzneimittel einschließlich Antibiotika werden nicht präventiv eingesetzt
- Bei chemisch-synthetischen Arzneimitteln müssen die Wartezeiten verdoppelt werden
Anforderungen an Futtermittel
- Es sollen grundsätzlich betriebseigene ökologische Futtermittel verwendet werden (andernfalls stammen sie von ökologischen Betrieben)
- Es werden keine Wachstumsförderern und synthetischen Aminosäuren verwendet
- Mineralfutter, Futtermittelzusatzstoffe und Verarbeitungshilfsstoffe werden nur eingesetzt, wenn diese der EG-Öko-Basisverordnung entsprechen
- Die Rationsgestaltung erfolgt tier-, umwelt- und artgerecht
- Es werden keine Wachstumsförderer und synthetischen Aminosäuren verwendet
Anforderungen an Pflanzenbau
- Es liegt eine Anbauplan vor (Vorlage wird von der Zertifizierungsstelle zur Verfügung gestellt)
- Die Fruchtbarkeit und biologische Aktivität des Bodens werden durch eine geeignete Bodenbewirtschaftung und eine artenreich und weit gestellte Fruchtfolge erhalten und gesteigert
- Es wird nur zugelassenes Saat- und Pflanzgut bzw. Jungpflanzen eingesetzt (Auskunft und Ausnahmegenehmigungen können über www.organicXseeds.de eingesehen werden)
- Es werden nur Dünge,- und Pflanzenschutzmittel eingesetzt welche in ökologischen Landbau zugelassen sind
Anforderung an Kennzeichnung
- Öko-Produkte werden auf den Warenausgangsbelegen, Etiketten etc. korrekt gekennzeichnet
- Alle Zu- und Verkäufe sind nachvollziehbar und dokumentiert
Anforderungen an Einsatz von Subunternehmer
- Eine vollständige Liste der Subunternehmer mit einer Beschreibung ihrer Tätigkeiten
- Der Warenausgang und Wareneingang zum/vom Subunternehmer ist nachvollziehbar und dokumentiert